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   BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 12.04   

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https://dejure.org/2004,6987
BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 12.04 (https://dejure.org/2004,6987)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2004 - 3 C 12.04 (https://dejure.org/2004,6987)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 3 C 12.04 (https://dejure.org/2004,6987)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SchKG §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9; SFHG 1992 §§ 3, 4
    Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; Förderung; Förderanspruch; allgemeine Beratung; Beratung nach § 2 SchKG; Beratungsstelle; Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SchKG §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
    Beratung nach § 2 SchKG; Beratungsstelle; Förderanspruch; Förderung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftsberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; allgemeine Beratung

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Förderung von Beratungsstellen, die eine allgemeine Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz erbringen; Staatliche Förderungspflicht bei Beratungsstellen im Sinne von § 3 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz), die nicht gleichzeitig ...

  • Judicialis

    SchKG § 2; ; SchKG § 3; ; SchKG § 4; ; SchKG § 5; ; SchKG § 6; ; SchKG § 7; ; SchKG § 8; ; SchKG § 9; ; SFHG 1992 § 3; ; SFHG 1992 § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Förderung allgemeiner Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktsgesetz ohne Erteilung des Beratungsscheins

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Öffentliche Förderung auch für Schwangerenberatung ohne Beratungsschein

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.7.2004)

    Förderung auch für katholische Schwangerschaftsberatung // Zuschuss nicht von Beratungsschein abhängig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 48.03

    Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 12.04
    Im Übrigen beruft er sich auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03 - vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 3 C 48.03) und macht sich dessen Ausführungen zu Eigen.

    Wie der Senat in seinem heutigen Urteil in der Sache BVerwG 3 C 48.03 ausgesprochen hat, vermittelt § 4 Abs. 2 SchKG auch den Beratungsstellen nach § 3 SchKG, die keine Konfliktberatung anbieten, einen Anspruch in Höhe von 80 %.

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 11 LC 18/03

    Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten für eine Schwangerschaftsberatungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 12.04
    Im Übrigen beruft er sich auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03 - vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 3 C 48.03) und macht sich dessen Ausführungen zu Eigen.

    Zu Unrecht meint der Beklagte im Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03), der Förderungsanspruch einer Beratungsstelle nach § 4 Abs. 2 SchKG sei davon abhängig, dass es sich um eine anerkannte Konfliktberatungsstelle handele.

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 12.04
    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt der Staat seiner Schutzpflicht nur dann, wenn er sowohl Gefahren für das ungeborene Leben bei einem konkreten Schwangerschaftskonflikt entgegentritt als auch denjenigen Gefahren, die in den sozialen Lebensverhältnissen der Frau und ihrer Familien begründet liegen und der Bereitschaft der Frau zum Austragen des Kindes entgegenstehen können (vgl. BVerfGE 88, 203, 258, LS 9).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 3 C 26.02

    Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 12.04
    Diese Bestimmung gibt, wie der Senat in seinem Urteil vom 3. Juli 2003 (BVerwG 3 C 26.02 - BVerwGE 117, 289, 291) festgestellt hat, bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen einen strikten Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung.
  • BVerwG, 05.04.2004 - 3 B 4.04

    Bestehen eines Anspruchs auf Förderung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 12.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • LG Gießen, 21.06.2007 - 8 O 75/01

    AA des VV, Buchauszug, unechter Hauptvertreter, unechter Untervertreter,

    Hilfsweise erklärt die Beklagte noch gegenüber der Klageforderung die Aufrechnung mit einem Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Provision in Höhe von 3.106,29 EUR, die Gegenstand eines Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Alsfeld, Az.: 3 C 12/04 sind sowie mit einem Anspruch auf Rückzahlung von Provisionen in Höhe von 643, 84 DM.
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